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| Wichtiger Entsorgungshinweis zu Batterien und Akkus | |
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Weitere INFORMATIONEN
Rückgabepflicht von gebrauchten Batterien:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Endverbraucher, und zwar sowohl private als auch gewerbliche, sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien - auch Kfz-Starterbatterien - über den Handel - d.h. überall dort, wo Batterien verkauft werden - oder über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an den Batteriehersteller zurückzugeben. In der Regel sind dies die Recyclinghöfe (bis zu 30 Batterien bzw. 2 Kfz-Starterbatterien) und Schadstoffsammelstellen (darüber hinausgehende Mengen) der Städte und Gemeinden.
Das von den Batterieherstellern eingerichtete Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien - GRS - stellt dem Handel und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern entsprechende Sammelbehälter und Transportkartons zur Verfügung, führt deren regelmäßige Leerung durch, sortiert und verwertet die Batterien oder entsorgt sie umweltverträglich. Die grünen "BATT-Boxen" des GRS sind bei den meisten Einzelhändlern vorzufinden. Batteriehersteller können aber auch ein eigenes Rücknahmesystem für die von ihnen in Verkehr gebrachten Batterien einrichten. In diesem Fall stellen sie für den Handel auch eigene Sammelbehältnisse bereit.
Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, können mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem als auch den herstellereigenen Rücknahmesystemen den Ort der Batterierückgabe gesondert regeln.
Rücknahme von Batterien im Handel
Der Handel, der Batterien sowohl ständig als auch nur zeitweise im Sortiment führt, ist verpflichtet, alle von ihm vertriebenen Batterien nach Gebrauch vom Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen und den Herstellern zur Verwertung oder Beseitigung zu überlassen. Dies gilt auch für Batterien, die fest in Geräte eingebaut sind. Hier ist in der Regel das gesamte Gerät zurückzunehmen. Dabei ist es unerheblich, ob der Verbraucher die Batterien auch in dem jeweiligen Geschäft gekauft hat. Die Rücknahmeverpflichtung umfasst alle Batterien der Art, die im Sortiment geführt werden oder wurden und die Menge, die Endverbraucher üblicherweise abgeben. Danach können z.B. in einem Uhrengeschäft zwar keine Kfz-Starterbatterien, aber alle Knopfzellen zurückgegeben werden, auch wenn das Geschäft nur Knopfzellen eines bestimmten Herstellers im Sortiment führt. Auch der Versandhandel ist in die Rücknahmeverpflichtung eingebunden. Er hat die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten.
Ferner ist der Handel verpflichtet, den privaten Verbraucher an einer für ihn gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln über die in der Verkaufsstelle unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für gebrauchte Batterien sowie über die Bedeutung der Symbole für kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren und ihn darauf hinzuweisen, dass er zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. (Der Batteriehersteller ist verpflichtet, Batterien, die die europaweit geltenden Grenzwerte für den Gehalt an Quecksilber, Cadmium oder Blei überschreiten, mit einer durchgestrichene Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu kennzeichnen.)
Sie können die gebrauchten Batterien und Akkus auch gerne an uns zurücksenden. Bitte verwenden Sie für den Versand die günstigste Versandart und senden uns den Beleg für die Versandkosten zu. Sie erhalten selbstverständlich den Betrag und das Porto zurück erstattet. Ist das Gewicht der Rücksendung grösser als 25 kg bitten wir um Nachricht. In diesem Fall werden wir die Batterien und Akkus bei Ihnen abholen lassen.